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Umzugskostenpauschale nicht steuerpflichtig
Abfindung nicht steuerpflichtig
In dem vom BFH zu entscheidenden Fall hatte der Mieter eine Abfindung in Höhe von DM 25.000,00 erhalten, die er nach Meinung des Finanzamtes als Einkommen versteuern sollte. Der BFH hat dieser Auffassung widersprochen und entschieden, dass es sich bei dem Besitzrecht des Mieters um ein besonders geschütztes vermögenswertes Recht handelt und die Abfindung als Gegenleistung für die Aufgabe dieses Rechts gezahlt wird, so dass lediglich eine sog. Vermögensumschichtung vorliegt, die nicht steuerpflichtig ist (BFH, Urteil vom 14.9.2000, Az.: IX R 89/95, DStZ 2000, 453).
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