müssen Vermieter einiges beachten. Nutzen Sie deshalb die zuverlässige Rechtsberatung eines erfahrenen Anwalts für Mietrecht und beauftragen Sie die Kanzlei Harald Spöth damit, die Eigenbedarfskündigung zu formulieren und durchzusetzen.
Probleme bei Eigenbedarfskündigung durch Mandatierung eines Anwalts vermeiden:
Mit der Mandatierung eines erfahrenen Anwalts für Mietrecht schützen Sie sich davor, Zeit und Geld aufgrund vermeidbarer Rechtsfehler zu verlieren. Sollten Sie eine Eigenbedarfskündigung planen, ist eine vorherige Rechtsberatung unverzichtbare Grundlage der weiteren Vorgehensweise.
wenn Sie beabsichtigen, ein vermietetes Haus oder eine Wohnung künftig selbst zu bewohnen oder wenn Sie den Wohnraum für einen nahen Angehörigen benötigen. Bei der Eigenbedarfskündigung gibt es verschiedenen Kündigungsfristen, die sich an der Art der Immobilie orientieren.
Nach diesen Immobilienarten muss unterschieden werden:
Die Kündigung aufgrund von Eigenbedarf ist leider meist mit Konflikten verbunden.
Wir vertreten Eigentümer bei Eigenbedarfskündigungen in folgenden Ballungszentren:
Die private Wohnung steht unter besonderem Schutz des deutschen Rechts und deswegen benötigen Vermieter stets einen Grund, um ihren Mietern zu kündigen – Eigenbedarf ist einer der möglichen Kündigungsgründe. Wenn Sie selbst in einer bisher vermieteten Immobilie wohnen oder diese einem nahen Angehörigen zur Verfügung stellen möchten, ist eine Eigenbedarfskündigung aufgrund eines berechtigten Interesses grundsätzlich möglich. Sie sind allerdings verpflichtet, dieses Interesse gemäß § 573 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nachzuweisen.
Gründe für eine Eigenbedarfskündigung können Nachwuchs und damit verbunden ein höherer Platzbedarf oder die geplante Nutzung der Immobilie als Altersruhesitz sein. Sie wollen Ihrem Mieter kündigen, um Eigenbedarf anzumelden? Wir unterstützen Sie in unserer Kanzlei dabei, die Eigenbedarfskündigung rechtssicher zu formulieren. Darüber hinaus helfen wir Ihnen, bei Konflikten Ihre Interessen durchzusetzen – auf dem Weg der außergerichtlichen Verhandlung oder durch eine Kündigungsklage.
Als Vermieter dürfen Sie Ihren Mietern unter Wahrung der gesetzlichen Kündigungsfristen nur dann kündigen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Eigenbedarf anmelden gilt als einer von drei Kündigungsgründen. Doch auch die Eigenbedarfskündigung muss stichhaltig begründet werden.
Folgende Gründe werden bei der Eigenbedarfskündigung akzeptiert:
Wenn Sie Eigenbedarf anmelden möchten, informiert Sie Ihr Anwalt für Mietrecht Harald Spöth über die geltenden Kündigungsfristen, setzt das Kündigungsschreiben inklusive einer rechtssicheren Begründung auf und hilft Ihnen, die Eigenbedarfskündigung durchzusetzen, wenn der Mieter Widerspruch einlegt.
Jetzt rechtlichen Rat einholen
Teaser-Bild: Stack of papers with pen, glasses and Kündigung text by Marco Verch under Creative Commons 2.0
(Alle Bilder wurden zuletzt abgerufen am 06.07.2022)
Kanzlei für privates Immobilienrecht Harald Spöth – Ihr Fachanwalt für
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