Eigenbedarfskündigung in Stuttgart durchsetzen

Kontakt Und Anfahrt
Schwerpunkte

Wir beraten Sie in allen Fragen zum Immobilienrecht

Mietrecht

Wir vertreten Sie in allen juristischen Fragen des Mietrechts:

Mehr erfahren

Wohnungseigentumsrecht

Wir beraten Sie gerichtlich und außergerichtlich bei Rechtsstreitigkeiten im WEG-Recht:

Mehr erfahren

Immobilienrecht

Wir bieten Ihnen eine fundierte Rechtsberatung bei allen Fragen rund um die Immobilie:

  • WEG – Aufteilung
  • Kauf und Verkauf von Immobilien
  • Gewährleistung bei Immobilienkauf
  • Zwangsversteigerungen
  • Umgang mit Bestandsmietern
Mehr erfahren

Eigentümer müssen einiges beachten

um eine Eigenbedarfskündigung in Stuttgart durchzusetzen, denn der Mieterschutz verlangt eine nachvollziehbare Begründung sowie die Einhaltung von Fristen. Beauftragen Sie deshalb die renommierte Kanzlei Harald Spöth mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen.

Vertrauen Sie kompetenter Unterstützung bei der Eigenbedarfskündigung in Stuttgart:

  • Renommierte Kanzlei für Mietrecht
  • Über 20 Jahre Erfahrung
  • Ausgezeichnete Expertise
  • Engagiertes Kanzleiteam
  • Individuelle Rechtsberatung
  • Außergerichtliche Konfliktbeilegung
  • Erfolgsorientierte Prozessbegleitung
  • Schnelle Terminvergabe

Harald Spöth ist als erfahrener Anwalt für Mietrecht genau der richtige Ansprechpartner, wenn Sie eine Eigenbedarfskündigung in Stuttgart anstreben. Seit über 20 Jahren unterstützt Rechtsanwalt Harald Spöth zusammen mit seinem Kanzleiteam Eigentümer dabei, ihre Interessen durchzusetzen. Bei einer Kündigung aufgrund von Eigenbedarf sollten Sie in Stuttgart von Anfang an den Rat des erfahrenen Rechtsexperten nutzen. Bereits die Formulierung des Kündigungsschreibens entscheidet darüber, ob die Eigenbedarfskündigung in Stuttgart reibungslos verläuft oder in einen Rechtsstreit mündet.

Sind Sie an weiteren Informationen interessiert und möchten sich über rechtssichere Begründungen sowie Fristen bei der Eigenbedarfskündigung in Stuttgart informieren? Dann nehmen Sie direkt mit unserer Anwaltskanzlei Kontakt auf, um einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch zu vereinbaren.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!

Mieter kündigen wegen Eigenbedarf in Stuttgart

Das deutsche Mietrecht beinhaltet umfassende Mieterschutzrechte, denn die Wohnung steht unter besonderem Schutz des Grundgesetzes. Dementsprechend ist es gar nicht so einfach, Mietern zu kündigen, selbst wenn Sie einen Eigenbedarf anmelden. Obwohl die Eigenbedarfskündigung aufgrund eines berechtigten Interesses des Vermieters in Stuttgart grundsätzlich möglich ist, knüpft der Gesetzgeber die Kündigung an die Einhaltung von Kündigungsfristen und eine stichhaltige Begründung.

Die Formulierung des Kündigungsschreibens ist somit von entscheidender Bedeutung dafür, ob Sie die Eigenbedarfskündigung reibungslos in Stuttgart durchsetzen können. In unserer Kanzlei erhalten Sie die optimale Unterstützung: Nach eingehender Rechtsberatung wird Anwalt Harald Spöth das Kündigungsschreiben aufsetzen und im Falle einer Weigerung des Mieters, auszuziehen, die nötigen Schritte einleiten, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

Terminvereinbarung online durchführen!

Wir beraten Sie in allen Fragen des privaten Immobilienrechts - Aktuelle Mandantenmeinungen auf Google

Herr Rechtsanwalt Spöth hat mich bei einer Räumungsklage vertreten. Diese wurde schnell und unkompliziert erledigt.

Stefanie Werner

Ausgezeichneter Fachanwalt und Spezialist. Sehr gute Beratung und überschaut die Gesamtsituation in jeder Hinsicht. Exzellente Beratung und außergewöhnliches Fachwissen zeichnen ihn aus. Daher sehr gute Empfehlung.

andi Schmid

Sehr zuverlässig, kundenorientiert und kompetent. Ich bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden.

Guido Auttenberg

Eine sehr empfehlenswerte Kanzlei. Super Beratung! Gerne wieder!

Edmund Möller

Herr Spöth hat meine Frau in einem komplizierten Mietrechtsfall vertreten. Hervorragende fachliche Kompetenz zeichnet Herrn Spöth aus. Er ist aus unserer Sicht sicherlich einer der besten Fachanwälte für Miet- und Immobilienrecht in München.

D.M.

Vielen Dank für das hervorragende Ergebnis, welches wir in der Zivilsache dank Ihnen erreichen konnten.

Ralph Weiner

Eigenbedarf korrekt anmelden in Stuttgart

Es reicht nicht aus, dass Sie Eigenbedarf anmelden, damit in Stuttgart die Kündigung des Hauses oder der Wohnung rechtswirksam wird. Sie müssen den Eigenbedarf zusätzlich ausführlich und nachvollziehbar begründen. Der Gesetzgeber will damit Mieterrechte stärken und besonders Mieter in Ballungsgebieten vor einer ungerechtfertigten Kündigung schützen.

Die Erfolgsaussichten der Eigenbedarfskündigung hängen somit in Stuttgart entscheidend von der Begründung ab. Deshalb sollten Sie bei einer geplanten Eigenbedarfskündigung in Stuttgart frühzeitig einen erfahrenen Anwalt für Mietrecht einbeziehen und nicht mit der Mandatierung warten, bis ein – vielleicht vermeidbarer – Rechtsstreit entbrennt.

Eigenbedarf anmelden in Stuttgart – Gründe für den Wohnbedarf des Eigentümers:

  • Steigender Platzbedarf aufgrund der Familienplanung
  • Benötigung des Wohnraums als Altersruhesitz
  • Wohnraum und Arbeitsplatz sollen in ein Haus verlegt werden
  • Eigentümer muss aufgrund von Gesundheitsproblemen ins Erdgeschoss ziehen
  • Wohnung liegt viel näher am Arbeitsplatz
  • Wohnung ist geeignet, um Pflegekraft unterzubringen
  • Wohnung wird aufgrund einer Scheidung benötigt
  • Zusammenlegung mehrerer Wohnungen wird geplant

Firmenlogo

Unsere Vernetzung in der Immobilienbranche

2015

Mieterverein

2016

Deutscher

2017

Haus & Grund Bayern

2018

VDN Bayem

2019

Deutscher Anwalt

2020

Haus & Grund

2021

Deutscher

2022

Deutscher Mietgerichtstag

2023

Haus Grund München

Wenden Sie sich an die Kanzlei Harald Spöth

um die Eigenbedarfskündigung in Stuttgart durchzusetzen. Mit der Mandatierung eines zuverlässigen Rechtsanwalts sind Sie von Anfang an auf der sicheren Seite.

Jetzt rechtlichen Rat einholen

Mietrecht

Auf unserer Webseite erhalten
Sie kostenlos die neuesten Urteile zum Miet

Mietvertrag kündigen

Berlin (dpa/tmn) – Wer seine Miete immer wieder unpünktlich zahlt, lebt riskant. Denn ein Vermieter darf in diesem Fall den

Mehr erfahren

Neue „Mietpreisbremse“ in Bayern

Bayern erlässt eine neue Mieterschutzverordnung- MiSchuV, welche vom 07.08.2019 bis 31. Juli 2020 gilt. Nachdem das Landgericht München I mit Urteil

Mehr erfahren

BGH zur Bestimmung der Wohnfläche bei freifinanzierten Wohnungen

Wohnfläche ist bei freifinanziertem Wohnraum grundsätzlich anhand der für den preisgebundenen Wohnraum im Zeitpunkt des Mietvertragschlusses geltenden Bestimmungen zu berechnen,

Mehr erfahren
WEG-Recht

Wohnungseigentums -
und im privaten Baurecht

Von der Wohnungseigentümergemeinschaft ungenehmigte Tagesmuttertätigkeit in einer Eigentumswohnung darf nach bestandskräftigem Untersagungsbeschluss nicht fortgeführt werden

BGH, Urteil vom 13. Juli 2012 – V ZR 204/11 Der u.a. für Wohnungseigentumssachen zuständige V. Zivilsenat hat heute über die Revision

Mehr erfahren

Zweckbestimmung an Hand des Aufteilungsplans

BGH, Urteil vom 15. Januar 2010 – V ZR 40/09 – WEG § 7 Abs. 4 Nr. 1; § 10

Mehr erfahren

Zustellung Demnächst

BGH, Urteil vom 11. Februar 2011, V ZR 136/10 Ob eine Zustellung „demnächst” im Sinne von § 167 ZPO erfolgt, ist ohne eine

Mehr erfahren

Bilder – Urheberrechtsnennung

Foto von MSeses: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Stuttgart-Mitte.jpg
Foto von Oli Götting: https://pixabay.com/de/photos/bibliothek-architektur-b%c3%bccher-5641389/
Foto von cubicroot: https://pixabay.com/de/photos/mercedes-mercedes-benz-daimler-3386103/
Foto von Nikiko: https://pixabay.com/de/photos/stuttgart-stadt-theater-geb%c3%a4ude-354557/
Foto von Julian Herzog: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Neues_Schloss_Schlossplatzspringbrunnen_Jubil%C3%A4umss%C3%A4ule_Schlossplatz_Stuttgart_2015_02.jpg

(Alle Bilder wurden zuletzt abgerufen am 21.06.2022)

Kontakt

Kanzlei für privates Immobilienrecht Harald Spöth – Ihr Fachanwalt für
Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München