Eigenbedarfskündigung in Berlin: Fehler vermeiden!

Kontakt Und Anfahrt
Schwerpunkte

Wir beraten Sie in allen Fragen zum Immobilienrecht

Mietrecht

Wir vertreten Sie in allen juristischen Fragen des Mietrechts:

Mehr erfahren

Wohnungseigentumsrecht

Wir beraten Sie gerichtlich und außergerichtlich bei Rechtsstreitigkeiten im WEG-Recht:

Mehr erfahren

Immobilienrecht

Wir bieten Ihnen eine fundierte Rechtsberatung bei allen Fragen rund um die Immobilie:

  • WEG – Aufteilung
  • Kauf und Verkauf von Immobilien
  • Gewährleistung bei Immobilienkauf
  • Zwangsversteigerungen
  • Umgang mit Bestandsmietern
Mehr erfahren

Damit eine Eigenbedarfskündigung

Reibungslos durchgesetzt werden kann, müssen Vermieter in Berlin einiges beachten. Das deutsche Mietrecht setzt für ein Wirksamwerden der Kündigung eine nachvollziehbare Begründung voraus. Die Kanzlei Harald Spöth unterstützt Sie von Anfang an.

Wir schützen Ihre Interessen bei der Eigenbedarfskündigung in Berlin:

  • Renommierte Kanzlei für Mietrecht
  • Mehr als zwei Jahrzehnte Erfahrung
  • Exzellente Fachkompetenz
  • Engagiertes Kanzleiteam
  • Individuelle Rechtsberatung
  • Führen außergerichtlicher Verhandlungen
  • Erfolgsorientierte Prozessbegleitung
  • Schnelle Terminvereinbarung

Als erfahrener Rechtsanwalt für Immobilien- und Mietrecht ist Harald Spöth der geeignete Ansprechpartner, um Sie bei der Durchsetzung der Eigenbedarfskündigung in Berlin zu unterstützen. Gemeinsam mit seinem freundlichen Kanzleiteam setzt sich Anwalt Harald Spöth engagiert dafür ein, Eigentümerrechte zu wahren. Beachten Sie, dass bei einer Kündigung aufgrund von Eigenbedarf eine stichhaltige Begründung unverzichtbar ist, damit der Mieter in Berlin keinen Erfolg mit einem eventuellen Widerspruch hat. Die Formulierung des Kündigungsschreibens ist somit entscheidend für ein problemloses Kündigungsverfahren und die Vermeidung eines nervenaufreibenden Rechtsstreits.

Beauftragen Sie deshalb unsere Kanzlei damit, die Eigenbedarfskündigung zu formulieren und stellen Sie damit sicher, dass Konflikte gar nicht erst auftreten. Sind Sie an weiteren Informationen darüber interessiert, wie wir Ihnen bei der Kündigung wegen Eigenbedarfs in Berlin hilfreich zur Seite stehen? Sie können direkt online mit unserer Kanzlei Kontakt aufnehmen, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!

Mieter kündigen aufgrund von Eigenbedarf in Berlin

Im deutschen Mietrecht sind umfassende Mieterschutzrechte verankert, sodass es gar nicht so einfach ist, einem Mieter zu kündigen, selbst wenn Sie Eigenbedarf anmelden. Der Mieter hat die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Eigenbedarfskündigung in Berlin einzulegen, indem er den Kündigungsgrund anzweifelt oder einwendet, dass die Kündigung eine unzumutbare Härte darstellt.

Zudem muss sichergestellt werden, dass bei der Eigenbedarfskündigung die Fristen eingehalten werden, die sich an der Art der Immobilie und der Mietdauer orientieren. Außerdem sollten Sie eine Begründung anfügen, wenn Sie Ihrem Mieter kündigen und damit den Eigenbedarf in Berlin nachweisen. In der Kanzlei Harald Spöth werden Sie bei Ihrem Vorhaben optimal unterstützt. Neben einer fundierten Rechtsberatung übernehmen wir die Formulierung der Kündigung und helfen Ihnen, sich gegen Einwände des Mieters zu wehren – wenn nötig auf dem Weg eines Gerichtsverfahrens.

Hier unverbindlich Termin vereinbaren!

Wir beraten Sie in allen Fragen des privaten Immobilienrechts - Aktuelle Mandantenmeinungen auf Google

Herr Rechtsanwalt Spöth hat mich bei einer Räumungsklage vertreten. Diese wurde schnell und unkompliziert erledigt.

Stefanie Werner

Ausgezeichneter Fachanwalt und Spezialist. Sehr gute Beratung und überschaut die Gesamtsituation in jeder Hinsicht. Exzellente Beratung und außergewöhnliches Fachwissen zeichnen ihn aus. Daher sehr gute Empfehlung.

andi Schmid

Sehr zuverlässig, kundenorientiert und kompetent. Ich bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden.

Guido Auttenberg

Eine sehr empfehlenswerte Kanzlei. Super Beratung! Gerne wieder!

Edmund Möller

Herr Spöth hat meine Frau in einem komplizierten Mietrechtsfall vertreten. Hervorragende fachliche Kompetenz zeichnet Herrn Spöth aus. Er ist aus unserer Sicht sicherlich einer der besten Fachanwälte für Miet- und Immobilienrecht in München.

D.M.

Vielen Dank für das hervorragende Ergebnis, welches wir in der Zivilsache dank Ihnen erreichen konnten.

Ralph Weiner

Eigenbedarf rechtssicher anmelden in Berlin

Wenn Sie es wünschen, werden wir in Ihrem Auftrag den Eigenbedarf anmelden und Ihrem Mieter die entsprechende Eigenbedarfskündigung in Berlin zukommen lassen. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich umfassend entlasten zu lassen. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit dem Mieter und oft gelingt es uns auf dem Weg der außergerichtlichen Konfliktbeilegung, einen Rechtsstreit aufgrund der Eigenbedarfskündigung in Berlin zum Vorteil beider Parteien zu verhindern.

Firmenlogo

Unsere Vernetzung in der Immobilienbranche

2015

Mieterverein

2016

Deutscher

2017

Haus & Grund Bayern

2018

VDN Bayem

2019

Deutscher Anwalt

2020

Haus & Grund

2021

Deutscher

2022

Deutscher Mietgerichtstag

2023

Haus Grund München

Eigenbedarf anmelden in Berlin – begründen Sie Ihren Wohnbedarf:

  • Steigender Platzbedarf aufgrund der Familienplanung
  • Benötigung des Wohnraums als Altersruhesitz
  • Wohnraum und Arbeitsplatz sollen in ein Haus verlegt werden
  • Eigentümer muss aufgrund von Gesundheitsproblemen ins Erdgeschoss ziehen
  • Wohnung liegt viel näher am Arbeitsplatz
  • Wohnung ist geeignet, um Pflegekraft unterzubringen
  • Wohnung wird aufgrund einer Scheidung benötigt
  • Zusammenlegung mehrerer Wohnungen wird geplant

Bei unserer Kanzlei für Mietrecht sind Sie in jedem Fall an der richtigen Adresse, wenn Sie eine Eigenbedarfskündigung in Berlin beabsichtigen. Gerne erläutern wir Ihnen unseren Service im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs.

Jetzt rechtlichen Rat einholen

Mietrecht

Auf unserer Webseite erhalten
Sie kostenlos die neuesten Urteile zum Miet

Mietvertrag kündigen

Berlin (dpa/tmn) – Wer seine Miete immer wieder unpünktlich zahlt, lebt riskant. Denn ein Vermieter darf in diesem Fall den

Mehr erfahren

Neue „Mietpreisbremse“ in Bayern

Bayern erlässt eine neue Mieterschutzverordnung- MiSchuV, welche vom 07.08.2019 bis 31. Juli 2020 gilt. Nachdem das Landgericht München I mit Urteil

Mehr erfahren

BGH zur Bestimmung der Wohnfläche bei freifinanzierten Wohnungen

Wohnfläche ist bei freifinanziertem Wohnraum grundsätzlich anhand der für den preisgebundenen Wohnraum im Zeitpunkt des Mietvertragschlusses geltenden Bestimmungen zu berechnen,

Mehr erfahren
WEG-Recht

Wohnungseigentums -
und im privaten Baurecht

Von der Wohnungseigentümergemeinschaft ungenehmigte Tagesmuttertätigkeit in einer Eigentumswohnung darf nach bestandskräftigem Untersagungsbeschluss nicht fortgeführt werden

BGH, Urteil vom 13. Juli 2012 – V ZR 204/11 Der u.a. für Wohnungseigentumssachen zuständige V. Zivilsenat hat heute über die Revision

Mehr erfahren

Zweckbestimmung an Hand des Aufteilungsplans

BGH, Urteil vom 15. Januar 2010 – V ZR 40/09 – WEG § 7 Abs. 4 Nr. 1; § 10

Mehr erfahren

Zustellung Demnächst

BGH, Urteil vom 11. Februar 2011, V ZR 136/10 Ob eine Zustellung „demnächst” im Sinne von § 167 ZPO erfolgt, ist ohne eine

Mehr erfahren

Bilder – Urheberrechtsnennung

Foto von Niki Nagy: https://www.pexels.com/de-de/foto/luftbildfoto-von-hochhausern-1128408/
Foto von Polina Kholodova: https://www.pexels.com/de-de/foto/stadt-strasse-architektur-berlin-10008928/
Foto von Marcus Lenk: https://www.pexels.com/de-de/foto/gebaude-turm-berlin-dammerung-5841926/
Foto von Ingo Joseph: https://www.pexels.com/de-de/foto/gewerbliche-gebaude-in-verschiedenen-farben-unter-bewolktem-himmel-543610/
Foto von Allan Feitor: https://www.pexels.com/de-de/foto/stadt-wasser-skyline-gebaude-7555434/

(Alle Bilder wurden zuletzt abgerufen am 03.06.2022)

Kontakt

Kanzlei für privates Immobilienrecht Harald Spöth – Ihr Fachanwalt für
Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München