Eigenbedarfskündigung mit Anwalt in München

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Um eine Eigenbedarfskündigung in München durchzusetzen

Müssen Eigentümer einiges beachten. Profitieren Sie von der kompetenten Beratung eines erfahrenen Anwalts für Mietrecht und beauftragen Sie die Kanzlei Harald Spöth mit der Formulierung der Eigenbedarfskündigung in München.

Nutzen Sie für die Eigenbedarfskündigung in München

Unsere professionelle Unterstützung:

  • Renommierte Anwaltskanzlei für Mietrecht
  • Über zwei Jahrzehnte Erfahrung
  • Exzellente Fachkompetenz
  • Engagiertes Kanzleiteam
  • Fundierte Rechtsberatung
  • Außergerichtliche Konfliktbeilegung
  • Zuverlässige Prozessbegleitung
  • Flexible Terminvergabe

Ein erfahrener Anwalt für Mietrecht ist der geeignete Ansprechpartner, wenn Sie eine Eigenbedarfskündigung in München anstreben. Rechtsanwalt Harald Spöth vertritt seit mehr als 20 Jahren Eigentümer bei der Durchsetzung ihrer Interessen. Wenn Sie eine Kündigung aufgrund von Eigenbedarf beabsichtigen, sollten Sie in München zuvor unbedingt die Rechtsberatung in unserer Kanzlei nutzen. Obwohl es grundsätzlich möglich ist, Mietverhältnisse durch eine Eigenbedarfskündigung zu beenden, um die Immobilie in München künftig selbst zu bewohnen oder einem nahen Angehörigen zur Verfügung zu stellen, ist diese Art der Kündigung oft mit Konflikten verbunden.

Mit der Mandatierung eines Anwalts stellen Sie sicher, dass die Kündigung wegen Eigenbedarfs in München reibungslos abläuft. Möchten Sie mehr erfahren? Dann nehmen Sie jetzt mit unserem Kanzleiteam Kontakt auf, um einen Termin für ein Beratungsgespräch zu vereinbaren. Wir informieren Sie über Kündigungsfristen, die von der Dauer des Mietverhältnisses und der Art des Mietobjekts abhängen und sorgen für eine rechtssichere Formulierung des Kündigungsschreibens.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!

Mieter kündigen: Eigenbedarf in München nachweisen

Sie planen, Ihrem Mieter zu kündigen, weil Sie die Immobilie aufgrund von Eigenbedarf selbst bewohnen wollen oder für einen Angehörigen benötigen? Dies ist einer der gesetzlich verankerten Kündigungsgründe, denn der Eigenbedarf stellt in München ein berechtigtes Interesse des Vermieters dar. Gesetzliche Grundlage ist § 573 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Das Gesetz verlangt jedoch, dass der Eigenbedarf nachgewiesen wird. Aus diesem Grund ist die Formulierung der Eigenbedarfskündigung in München von entscheidender Bedeutung für den Erfolg des Vorhabens. Wir beraten Sie in unserer Kanzlei ausführlich und übernehmen nicht nur die Formulierung des Kündigungsschreibens, sondern vertreten außerdem Ihre Interessen, falls sich der Mieter weigert, auszuziehen. Oft gelingt es uns, Konflikte bei einer Eigenbedarfskündigung in München auf dem Verhandlungsweg zu lösen. Sollte dies nicht der Fall sein, setzen wir die Kündigung auf dem Rechtsweg durch.

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Herr Rechtsanwalt Spöth hat mich bei einer Räumungsklage vertreten. Diese wurde schnell und unkompliziert erledigt.

Stefanie Werner

Ausgezeichneter Fachanwalt und Spezialist. Sehr gute Beratung und überschaut die Gesamtsituation in jeder Hinsicht. Exzellente Beratung und außergewöhnliches Fachwissen zeichnen ihn aus. Daher sehr gute Empfehlung.

andi Schmid

Sehr zuverlässig, kundenorientiert und kompetent. Ich bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden.

Guido Auttenberg

Eine sehr empfehlenswerte Kanzlei. Super Beratung! Gerne wieder!

Edmund Möller

Herr Spöth hat meine Frau in einem komplizierten Mietrechtsfall vertreten. Hervorragende fachliche Kompetenz zeichnet Herrn Spöth aus. Er ist aus unserer Sicht sicherlich einer der besten Fachanwälte für Miet- und Immobilienrecht in München.

D.M.

Vielen Dank für das hervorragende Ergebnis, welches wir in der Zivilsache dank Ihnen erreichen konnten.

Ralph Weiner

Eigenbedarf rechtmäßig anmelden in München

Für eine rechtmäßige Kündigung reicht es nicht aus, dass Sie Eigenbedarf anmelden. Das deutsche Mietrecht umfasst weitgehende Mieterschutzrechte, denn die private Wohnung gilt als besonders schützenswert. Dementsprechend müssen Sie die Eigenbedarfskündigung in München stichhaltig begründen. Weigert sich der Mieter, auszuziehen, kommt es unweigerlich zu einem Rechtsstreit, der oft in einem Gerichtsverfahren entschieden werden muss.

Eigenbedarf anmelden in München – diese Gründe werden von Gerichten akzeptiert:

  • Steigender Platzbedarf aufgrund der Familienplanung
  • Benötigung des Wohnraums als Altersruhesitz
  • Wohnraum und Arbeitsplatz sollen in ein Haus verlegt werden
  • Eigentümer muss aufgrund von Gesundheitsproblemen ins Erdgeschoss ziehen
  • Wohnung liegt viel näher am Arbeitsplatz
  • Wohnung ist geeignet, um Pflegekraft unterzubringen
  • Wohnung wird aufgrund einer Scheidung benötigt
  • Zusammenlegung mehrerer Wohnungen wird geplant

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Überlassen Sie bei der Eigenbedarfskündigung in München nichts

dem Zufall und beauftragen Sie stattdessen einen renommierten Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen. Auf diese Weise sparen Sie sich Zeit, Nerven und Kosten.

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Mietvertrag kündigen

Berlin (dpa/tmn) – Wer seine Miete immer wieder unpünktlich zahlt, lebt riskant. Denn ein Vermieter darf in diesem Fall den

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WEG-Recht

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Von der Wohnungseigentümergemeinschaft ungenehmigte Tagesmuttertätigkeit in einer Eigentumswohnung darf nach bestandskräftigem Untersagungsbeschluss nicht fortgeführt werden

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Zweckbestimmung an Hand des Aufteilungsplans

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Zustellung Demnächst

BGH, Urteil vom 11. Februar 2011, V ZR 136/10 Ob eine Zustellung „demnächst” im Sinne von § 167 ZPO erfolgt, ist ohne eine

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Bilder – Urheberrechtsnennung

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(Alle Bilder wurden zuletzt abgerufen am 20.06.2022)

Kontakt

Kanzlei für privates Immobilienrecht Harald Spöth – Ihr Fachanwalt für
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