Rechtswirksame Eigenbedarfskündigung in Hamburg

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Eine Eigenbedarfskündigung ermöglicht

Vermietete Immobilien in Hamburg selbst zu nutzen oder nahen Angehörigen zur Verfügung zu stellen. Erfahren Sie hier, was Sie bei der Eigenbedarfskündigung beachten und warum Sie in Hamburg einen Anwalt mandatieren sollten.

Profitieren Sie bei der Eigenbedarfskündigung in Hamburg von unserem Service:

  • Renommierte Kanzlei für Miet- & Immobilienrecht
  • Mehr als zwei Jahrzehnte Erfahrung
  • Hervorragende Fachkompetenz
  • Engagiertes Kanzleiteam
  • Kompetente Rechtsberatung
  • Außergerichtliche Verhandlungen
  • Zuverlässige Prozessbegleitung
  • Flexible Terminvergabe

Die Eigenbedarfskündigung ist eine von drei Gründen für eine rechtmäßige Kündigung von Mietverhältnissen in Hamburg, denn der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse daran, den vermieteten Wohnraum selbst zu nutzen oder nahen Angehörigen zur Verfügung zu stellen. Dennoch ist bei der Kündigung aufgrund von Eigenbedarf in Hamburg einiges zu beachten, denn den berechtigten Eigentümerinteressen steht ein umfassender, im deutschen Mietrecht verankerter Mieterschutz gegenüber.

Es ist insbesondere erforderlich, stichhaltig zu begründen, warum Sie eine Kündigung wegen Eigenbedarfs aussprechen. Die Formulierung des Kündigungsschreibens muss diese Begründung enthalten, da ansonsten der Mieter erfolgreich Widerspruch gegen die Eigenbedarfskündigung in Hamburg einlegen kann. Nehmen Sie jetzt mit unserer Kanzlei Kontakt auf, um einen Beratungstermin zu vereinbaren, bei dem Ihnen Rechtsanwalt Harald Spöth erläutert, welche Vorteile die Mandatierung eines erfahrenen Anwalts bietet.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!

Mieter kündigen wegen Eigenbedarf in Hamburg

Es ist grundsätzlich möglich, einem Mieter rechtswirksam zu kündigen, wenn man als Vermieter einen Eigenbedarf in Hamburg nachweisen kann. Weil jedoch die Wohnung unter besonderem Schutz des Grundgesetzes steht und das deutsche Mietrecht umfassende Schutzbestimmungen umfasst, hat der Mieter die Möglichkeit, der Eigenbedarfskündigung in Hamburg zu widersprechen.

Ein derartiger Widerspruch hat Aussicht auf Erfolg, wenn es dem Mieter gelingt, den Eigenbedarf in Zweifel zu ziehen oder wenn die Kündigung eine unzumutbare Härte darstellt. Ob Sie die Eigenbedarfskündigung durchsetzen, hängt also entscheidend von der im Kündigungsschreiben angegebenen Begründung ab. Deshalb ist es sinnvoll, sich in Hamburg vorab von einem erfahrenen Anwalt für Mietrecht beraten zu lassen und diesen außerdem mit dem Aufsetzen der Kündigung zu beauftragen.

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Herr Rechtsanwalt Spöth hat mich bei einer Räumungsklage vertreten. Diese wurde schnell und unkompliziert erledigt.

Stefanie Werner

Ausgezeichneter Fachanwalt und Spezialist. Sehr gute Beratung und überschaut die Gesamtsituation in jeder Hinsicht. Exzellente Beratung und außergewöhnliches Fachwissen zeichnen ihn aus. Daher sehr gute Empfehlung.

andi Schmid

Sehr zuverlässig, kundenorientiert und kompetent. Ich bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden.

Guido Auttenberg

Eine sehr empfehlenswerte Kanzlei. Super Beratung! Gerne wieder!

Edmund Möller

Herr Spöth hat meine Frau in einem komplizierten Mietrechtsfall vertreten. Hervorragende fachliche Kompetenz zeichnet Herrn Spöth aus. Er ist aus unserer Sicht sicherlich einer der besten Fachanwälte für Miet- und Immobilienrecht in München.

D.M.

Vielen Dank für das hervorragende Ergebnis, welches wir in der Zivilsache dank Ihnen erreichen konnten.

Ralph Weiner

Eigenbedarf erfolgreich anmelden in Hamburg

In der Kanzlei Harald Spöth setzt sich ein kompetentes Kanzleiteam täglich engagiert dafür ein, Eigentümerrechte durchzusetzen. Wir werden den Eigenbedarf korrekt und fristgerecht anmelden und übernehmen in Hamburg außerdem die gesamte Kommunikation mit dem Mieter. Auf diese Weise gelingt es uns oft, bereits im Vorfeld Rechtsstreits zu vermeiden. Im Falle eines Widerspruchs des Mieters gegen die Eigenbedarfskündigung vertreten wir in Hamburg Ihre Interessen auf dem Rechtsweg.

Eigenbedarf anmelden in Hamburg – rechtswirksame Begründungen des Wohnbedarfs:

  • Steigender Platzbedarf aufgrund der Familienplanung
  • Benötigung des Wohnraums als Altersruhesitz
  • Wohnraum und Arbeitsplatz sollen in ein Haus verlegt werden
  • Eigentümer muss aufgrund von Gesundheitsproblemen ins Erdgeschoss ziehen
  • Wohnung liegt viel näher am Arbeitsplatz
  • Wohnung ist geeignet, um Pflegekraft unterzubringen
  • Wohnung wird aufgrund einer Scheidung benötigt
  • Zusammenlegung mehrerer Wohnungen wird geplant

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Setzen Sie auf Erfahrung und Expertise:

Die Mandatierung eines erfahrenen Anwalts für Immobilien- & Mietrecht ist der optimale Weg, um Eigenbedarfskündigungen in Hamburg durchzusetzen.

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Mietvertrag kündigen

Berlin (dpa/tmn) – Wer seine Miete immer wieder unpünktlich zahlt, lebt riskant. Denn ein Vermieter darf in diesem Fall den

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Neue „Mietpreisbremse“ in Bayern

Bayern erlässt eine neue Mieterschutzverordnung- MiSchuV, welche vom 07.08.2019 bis 31. Juli 2020 gilt. Nachdem das Landgericht München I mit Urteil

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WEG-Recht

Wohnungseigentums -
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Von der Wohnungseigentümergemeinschaft ungenehmigte Tagesmuttertätigkeit in einer Eigentumswohnung darf nach bestandskräftigem Untersagungsbeschluss nicht fortgeführt werden

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Zweckbestimmung an Hand des Aufteilungsplans

BGH, Urteil vom 15. Januar 2010 – V ZR 40/09 – WEG § 7 Abs. 4 Nr. 1; § 10

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Zustellung Demnächst

BGH, Urteil vom 11. Februar 2011, V ZR 136/10 Ob eine Zustellung „demnächst” im Sinne von § 167 ZPO erfolgt, ist ohne eine

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Bilder – Urheberrechtsnennung

Foto von Karsten Bergmann: https://pixabay.com/de/photos/hafen-uhrturm-hamburg-architektur-5788261/
Foto von Karsten Bergmann: https://pixabay.com/de/photos/architektur-br%c3%bccke-geb%c3%a4ude-reise-3121009/
Foto von enjoy_berlin: https://pixabay.com/de/photos/hamburg-tunnel-elbtunnel-monument-7087638/
Foto von francescoronge: https://pixabay.com/de/photos/hamburg-prostituierte-st-pauli-2271422/
Foto von Pixaline: https://pixabay.com/de/photos/hamburg-elbphilharmonie-konzerthaus-1669634/

(Alle Bilder wurden zuletzt abgerufen am 20.06.2022)

Kontakt

Kanzlei für privates Immobilienrecht Harald Spöth – Ihr Fachanwalt für
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