Kündigungsfrist beim Eigenbedarf in Frankfurt beachten
Wenn Sie eine vermietete Wohnung oder ein vermietetes Haus selbst nutzen oder einem Mitglied Ihrer Familie zur Verfügung stellen möchten, können Sie aufgrund dieses Eigenbedarfs Ihrem Mieter kündigen. Für die Rechtswirksamkeit der Kündigung ist es wichtig, die Kündigungsfrist beim Eigenbedarf zu beachten.
Als erfahrener Anwalt für Mietrecht informiere ich Sie über die Optionen, die Ihnen in Frankfurt zur Verfügung stehen. Die Kündigungsfristen beim Eigenbedarf sind nicht einheitlich geregelt, sondern variieren nach Art der betreffenden Immobilie und Dauer der Mietzeit in Frankfurt. Des Weiteren sind bei der Kündigung neben der Kündigungsfrist beim Eigenbedarf Sperrfristen und formale Anforderungen an das Kündigungsschreiben zu berücksichtigen. Es ist deshalb empfehlenswert, einen Anwalt für Mietrecht in Frankfurt mit der Erstellung der Kündigung zu beauftragen. Die Kündigungsfrist beim Eigenbedarf hängt von mehreren Faktoren ab.
Als kompetenter Anwalt für Mietrecht unterstütze ich Sie in Frankfurt bei der rechtssicheren Erstellung der Kündigung für folgende Immobilien:
- Eigentumswohnung
- Umgewandelte Eigentumswohnung
- Vermietetes Einfamilienhaus
- Vermietetes Zweifamilienhaus
Beim konfliktären Thema „Kündigungsfrist aufgrund von Eigenbedarf“ ist die Mandatierung eines Anwalts für Mietrecht der geeignete Weg, sich vor langwierigen Rechtsstreitigkeiten zu schützen und wenn nötig die eigenen Rechte in Frankfurt auf dem Weg der Räumung durchzusetzen, indem Sie eine Räumungsklage beauftragen.