Räumungsklage zeitnah in Stuttgart einreichen

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Um Eigentümerrechte durchzusetzen

bleibt oft nur der Weg der Räumungsklage, die beim Amtsgericht in Stuttgart eingereicht wird und das Mietverhältnis beendet. Nutzen Sie dabei die Kompetenz und Erfahrung eines renommierten Anwalts für Mietrecht!

Räumungsklage in Stuttgart

mit professioneller Unterstützung schneller zum Ziel:

  • Renommierte Anwaltskanzlei für Immobilienrecht
  • Über 20 Jahre Erfahrung
  • Ausgezeichnete Fachkompetenz
  • Engagiertes Kanzleiteam
  • Individuelle Rechtsberatung
  • Außergerichtliche Verhandlungsführung
  • Kompetente Prozessbegleitung
  • Flexible Terminvereinbarung

Leider wird nicht jedes Mietverhältnis einvernehmlich beendet. Weigert sich der Mieter trotz rechtmäßiger Kündigung, auszuziehen, ist die Räumungsklage in Stuttgart oft der einzige Weg, den Mieter zum Auszug zu bewegen. Rechtsanwalt Harald Spöth unterstützt mit seinem engagierten Kanzleiteam seit mehr als 20 Jahren Eigentümer dabei, ihre Rechte durchzusetzen. Wenn außergerichtliche Verhandlungen scheitern, reichen wir zeitnah eine Räumungsklage beim Amtsgericht in Stuttgart ein.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!

Räumungsklage mit Anwalt in Stuttgart einreichen

Es ist empfehlenswert, die Räumungsklage von einem erfahrenen Anwalt in Stuttgart formulieren und einreichen zu lassen. Auf diese Weise vermeiden Sie einen weiteren Zeitverlust und begrenzen den finanziellen Schaden.

Wussten Sie, dass sich das Mietverhältnis automatisch verlängert, wenn Sie die Weigerung des Mieters, auszuziehen, stillschweigend hinnehmen und nicht innerhalb von zwei Wochen aktiv werden? Wenden Sie sich zu allen Fragen und Belangen, welche die Räumungsklage betreffen, deshalb an einen kompetenten Anwalt für Mietrecht und beauftragen Sie Rechtsanwalt Harald Spöth damit, die Klage beim Amtsgericht in Stuttgart einzureichen.

Unverbindliches Telefonat mit uns führen!

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Herr Rechtsanwalt Spöth hat mich bei einer Räumungsklage vertreten. Diese wurde schnell und unkompliziert erledigt.

Stefanie Werner

Ausgezeichneter Fachanwalt und Spezialist. Sehr gute Beratung und überschaut die Gesamtsituation in jeder Hinsicht. Exzellente Beratung und außergewöhnliches Fachwissen zeichnen ihn aus. Daher sehr gute Empfehlung.

andi Schmid

Sehr zuverlässig, kundenorientiert und kompetent. Ich bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden.

Guido Auttenberg

Eine sehr empfehlenswerte Kanzlei. Super Beratung! Gerne wieder!

Edmund Möller

Herr Spöth hat meine Frau in einem komplizierten Mietrechtsfall vertreten. Hervorragende fachliche Kompetenz zeichnet Herrn Spöth aus. Er ist aus unserer Sicht sicherlich einer der besten Fachanwälte für Miet- und Immobilienrecht in München.

D.M.

Vielen Dank für das hervorragende Ergebnis, welches wir in der Zivilsache dank Ihnen erreichen konnten.

Ralph Weiner

Der lange Weg zur Zwangsräumung in Stuttgart

Erst nachdem die Räumungsklage erfolgreich war, erhalten Sie einen vollstreckbaren Titel für die Zwangsräumung in Stuttgart. Aufgrund des im deutschen Mietrecht verankerten Mieterschutzes ist die Durchführung einer Zwangsräumung in Stuttgart an viele Bedingungen geknüpft. Der Mieter hat immer wieder die Möglichkeit, zu widersprechen und den Prozess hinauszuzögern.

Ablauf einer Räumungsklage bis zur Zwangsräumung:

  • Rechtssichere Kündigung des Mietverhältnisses
  • Mieter widerspricht der Kündigung und verweigert Auszug
  • Eigentümer setzt eine angemessene Nachfrist
  • Nachfrist verstreicht ereignislos
  • Räumungsklage wird beim Amtsgericht Stuttgart eingereicht
  • Vermieter zahlt Gerichtskostenvorschuss
  • Räumungsklage wird dem Mieter zugestellt
  • Mieter verweigert Antwort – Vermieter erwirkt Versäumnisurteil
  • Mieter wehrt sich – Gerichtsverfahren
  • Gerichtsurteil wird gefällt (nach einem Monat rechtskräftig)
  • Vollstreckung des Urteils – Beauftragung eines Gerichtsvollziehers
  • Gerichtsvollzieher fordert Mieter zur freiwilligen Räumung auf
  • Gerichtsvollzieher führt Zwangsräumung durch

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Räumungsklage zeitnah einreichen in Stuttgart

Nutzen Sie die Vorteile der zuverlässigen juristischen Unterstützung unserer Kanzlei: Rechtsanwalt Harald Spöth wird die Räumungsklage einreichen und sicherstellen, dass Sie in Stuttgart keine Fristen versäumen, sondern die Angelegenheit schnellstmöglich geregelt wird. Neben der Prozessbegleitung versuchen wir auf dem Weg der außergerichtlichen Verhandlung, eine Einigung herbeizuführen, um beiden Parteien Kosten und Nerven zu ersparen. Oft gelingt es uns, nachdem bereits eine Räumungsklage eingereicht wurde, in Stuttgart eine Lösung herbeizuführen, die eine weitere Eskalation der Situation vermeidet.

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Bilder – Urheberrechtsnennung

Foto von MSeses: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Stuttgart-Mitte.jpg
Foto von Oli Götting: https://pixabay.com/de/photos/bibliothek-architektur-b%c3%bccher-5641389/
Foto von cubicroot: https://pixabay.com/de/photos/mercedes-mercedes-benz-daimler-3386103/
Foto von Nikiko: https://pixabay.com/de/photos/stuttgart-stadt-theater-geb%c3%a4ude-354557/
Foto von Julian Herzog: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Neues_Schloss_Schlossplatzspringbrunnen_Jubil%C3%A4umss%C3%A4ule_Schlossplatz_Stuttgart_2015_02.jpg

(Alle Bilder wurden zuletzt abgerufen am 21.06.2022)

Kontakt

Kanzlei für privates Immobilienrecht Harald Spöth – Ihr Fachanwalt für
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