BGH, Urteil vom 23. November 2011 – VIII ZR 74/11 BGB § 566 Abs. 1 Wird eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts,
Mehr erfahrenBGH Urteil vom 20.03.2013, VIII ZR 233/12 Treuwidrigkeit einer Eigenbedarfskündigung: Eine Eigenbedarfskündigung ist nicht rechtsmissbräuchlich, wenn bei Abschluss des Mietvertrages
Mehr erfahrenBGH, Versäumnisurteil vom 6. Juli 2011 – VIII ZR 317/10 Zum erforderlichen Inhalt eines Kündigungsschreibens bei einer Eigenbedarfskündigung Der Bundesgerichtshof
Mehr erfahrenBGH, Urteil vom 26. September 2012 – VIII ZR 330/11 Benötigung der Mietwohnung für berufliche Zwecke als Kündigungsgrund des Vermieters
Mehr erfahrenEigenbedarf trotz Alternativwohnung Wendet der Mieter ein, der Vermieter würde die gekündigte Wohnung nicht benötigen, da ihm eine andere geeignete
Mehr erfahrenMietvertrag mit Ehepaar – beide Unterschriften erforderlich Bei Überlassung der Mieträume an ein Ehepaar sollte der Mietvertrag mit beiden geschlossen
Mehr erfahrenDingliches Wohnrecht – wer muss Reparaturen zahlen? Wohnrechte werden häufig begründet, wenn das Eigentum an einem Grundstück bzw. einer Wohnung
Mehr erfahrenBGH, Urteil vom 29. Februar 2012 – VIII ZR 155/11 – Zur Darlegung wiederkehrender Beeinträchtigungen des Mietgebrauchs genügt eine Beschreibung,
Mehr erfahrenBürge haftet auch für die Kosten der Räumung des Mieters Leistet der Mieter als Sicherheit eine Bürgschaft, sollten in der
Mehr erfahrenStreit um Blumenkästen Außerhalb der angemieteten Räumlichkeiten (z.B. im Treppenhaus) darf der Mieter Pflanzen nur mit Einwilligung des Vermieters aufstellen,
Mehr erfahrenAuch Bohrlöcher rechtfertigen Beweissicherung Durch ein sog. selbständiges Beweisverfahren kann der Vermieter schon vor Beginn eines evtl. Prozesses (z. B.
Mehr erfahrenBesichtigungsrecht des Vermieters bei Verkauf der Wohnung Das Betretungs- und Besichtigungsrecht des Vermieters ist gesetzlich nicht geregelt. Unstrittig ist, dass
Mehr erfahrenKanzlei für privates Immobilienrecht Harald Spöth – Ihr Fachanwalt für
Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München
Telefon
+49 89 5151-8803
E-Mail
info@rechtsanwalt-spoeth.de