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Verwaltervergütung
OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.03.05, Az: 20 W 153/03
Ein entsprechender Beschluss ist auch nicht lediglich teilnichtig, mit der Folge, dass die Bestellung auf die kürzere, zulässige Laufzeit wirksam wäre, sondern nach den Feststellungen des OLG Frankfurt sogar absolut nichtig. Ein solcher Eigentümerbeschluss müsste also nicht einmal innerhalb der Anfechtungsfrist von 1 Monat angefochten werden, sondern die Eigentümer können sogar nach Ablauf der Anfechtungsfrist die Nichtigkeit einwenden. Dies wiederum führt dazu, dass grundsätzlich ein jeder Wohnungseigentümer – mangels wirksamer Bestellung eines Verwalters – eine erneute Verwalterbestellung verlangen kann.
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