Rechtsanwaltskosten

Frage:

Stimmt es eigentlich, dass Rechtsanwälte über sehr hohe Stundensätze abrechnen, so dass ein Rechtstreit teurer kommt als Mietverlust?

Antwort:

Die Kanzlei Harald Spöth verrechnet ihre Leistungen nach dem Rechtsanwaltskosten (RVG). Die Höhe des Honorars orientiert sich am Streitgegenstand (Streitwert). Anhand einer Tabelle wird in der Gebühren- tabelle für Rechtsanwälte unser Honorar ermittelt. Ist der Streitwert bereits zu Beginn der Beratung bekannt, können die Kosten frühzeitig abgeschätzt werden.

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Kanzlei für privates Immobilienrecht Harald Spöth – Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München

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